Immobilienrecht
Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wermelskirchen
Eine Immobilie ist meist die größte Investition des Lebens. Ob Kauf, Verkauf oder Streit um Mängel: Ich sorge dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen, bevor teure Fehler passieren.
- ✓ Immobilienexperte seit 2009
- ✓ Prüfung vor der Beurkundung
- ✓ Klare Kostenauskunft vorab
Meine Leistungen im Immobilienrecht
Kaufvertrag prüfen und Beurkundung begleiten
Ich prüfe den notariellen Vertragsentwurf in Ihrem Interesse: Fälligkeit, Lastenfreistellung, Haftungsklauseln, Rücktrittsrechte. Gerade Standardformulierungen zu Gewährleistung und Besitzübergang wirken harmlos, verschieben das Risiko im Streitfall aber oft auf eine Seite. Auf Wunsch begleite ich Sie auch zum Notartermin und kläre offene Fragen direkt vor Ort.
Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
Feuchter Keller, verschwiegener Schimmel, falsche Wohnflächenangabe: Ich setze Minderung, Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufs für Sie durch. Entscheidend ist meist, ob ein Mangel bereits beim Gefahrübergang vorlag und ob der Verkäufer davon wusste. Beides dokumentiere ich sorgfältig, bevor Fristen ablaufen.
Grundbuchrecht und Erbbaurecht
Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Grundschulden, Erbbauzins: Ich kläre, was im Grundbuch steht, was es bedeutet und wie Eintragungen geändert oder gelöscht werden. Auch die Auflassungsvormerkung, die Ihren Kaufanspruch zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung absichert, gehört dazu.
Maklerrecht und Provisionsstreitigkeiten
Ich prüfe, ob Provisionsansprüche überhaupt wirksam entstanden sind, und wehre unberechtigte Forderungen ab. Häufige Angriffspunkte sind fehlerhafte Maklerverträge, unklare Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer sowie die Frage, ob die Maklerleistung den Vertragsschluss tatsächlich mitverursacht hat.
Steuerrechtliche Fragen rund um Immobilien
Spekulationsfrist, Grunderwerbsteuer, Übertragung innerhalb der Familie: Ich zeige Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und arbeite bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater zusammen, damit rechtliche und steuerliche Gestaltung zusammenpassen statt sich zu widersprechen.
Rechtliche Grundlagen im Immobilienkauf
Der Immobilienkaufvertrag richtet sich nach §§ 433 ff. BGB: Der Verkäufer schuldet die mangelfreie Übergabe und Verschaffung des Eigentums, der Käufer schuldet den Kaufpreis. Was als Sachmangel gilt, bestimmt seit der Kaufrechtsreform 2022 § 434 BGB, der subjektive Vereinbarungen und objektive übliche Beschaffenheit gleichrangig berücksichtigt.
Ein im notariellen Vertrag üblicher Gewährleistungsausschluss greift nach § 444 BGB nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Kannte der Käufer den Mangel bereits bei Vertragsschluss, sind seine Rechte dagegen nach § 442 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei Arglist. Genau an dieser Abgrenzung entscheiden sich die meisten Streitfälle nach dem Immobilienkauf.
Zur Absicherung zwischen Beurkundung und Eintragung als Eigentümer dient die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB. Streitigkeiten aus dem Immobilienkauf werden je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Wermelskirchen oder, bei höheren Streitwerten, vor dem Landgericht Köln verhandelt.
So läuft die Zusammenarbeit
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1
Kaufvertragsentwurf senden
Schicken Sie mir den notariellen Entwurf, das Exposé und, falls vorhanden, ein Wertgutachten. Ich melde mich meist noch am selben Tag.
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2
Vertrag durchsehen
Ich markiere riskante Klauseln, prüfe Lastenfreistellung und Fälligkeitsvoraussetzungen und erkläre Ihnen, was das im Klartext bedeutet.
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3
Nachverhandeln
Wo nötig, formuliere ich Änderungsvorschläge für den Notar oder die Gegenseite, bevor der Beurkundungstermin stattfindet.
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4
Begleitung bis zur Übergabe
Auf Wunsch begleite ich Sie zum Notartermin und bleibe auch danach Ansprechpartner, etwa bei Fragen zur Übergabe oder zu Mängeln.
Häufige Fragen zum Immobilienrecht
Sollte ich einen Immobilienkaufvertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Ja. Der Notar beurkundet neutral, er vertritt nicht Ihre Interessen. Als Ihr Anwalt prüfe ich den Vertragsentwurf einseitig zu Ihren Gunsten: Lastenfreistellung, Fälligkeit, Mängelhaftung, Rücktrittsrechte. Die Prüfkosten sind im Verhältnis zum Kaufpreis gering.
Der Verkäufer hat Mängel verschwiegen. Was kann ich tun?
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln haften Verkäufer trotz des üblichen Gewährleistungsausschlusses, das regelt § 444 BGB ausdrücklich. Möglich sind Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufs. Wichtig ist eine saubere Dokumentation und schnelles Handeln, bevor Ansprüche verjähren.
Was kostet die Prüfung eines Kaufvertrags?
Das hängt vom Umfang ab. Ich nenne Ihnen vor Beauftragung einen klaren Preis, es gibt keine Überraschungen. Gemessen an dem, was bei einem Immobilienkauf auf dem Spiel steht, ist die Prüfung eine kleine Investition.
Streit mit dem Makler über die Provision. Muss ich zahlen?
Nicht immer. Provisionsansprüche scheitern häufig an fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, fehlender Ursächlichkeit der Maklerleistung oder unwirksamen Klauseln. Ich prüfe, ob der Anspruch überhaupt besteht.
Was ist eine Auflassungsvormerkung und wozu brauche ich sie?
Die Vormerkung nach § 883 BGB wird direkt nach der Beurkundung ins Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung ab, zum Beispiel gegen einen zwischenzeitlichen Verkauf an einen Dritten oder eine Zwangsvollstreckung gegen den Verkäufer. Ich achte darauf, dass sie rechtzeitig eingetragen wird, bevor Sie zahlen.
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