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Kanzlei Weger, Rechtsanwalt Andreas Weger
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Mietrecht

Rechtsanwalt für Mietrecht in Wermelskirchen

Kündigung im Briefkasten, Schimmel in der Wohnung oder eine Betriebskostenabrechnung, die nicht stimmen kann? Im Mietrecht entscheiden kurze Fristen und klare Argumente. Ich vertrete Mieter und Vermieter.

  • ✓ Schwerpunkt Mietrecht seit 2009
  • ✓ Für Mieter und Vermieter
  • ✓ Schnelle Reaktion bei Fristen

Meine Leistungen im Mietrecht

Für Mieter

  • ✓ Kündigung und Eigenbedarfskündigung abwehren
  • ✓ Mietminderung bei Schimmel, Lärm und Mängeln
  • ✓ Betriebskostenabrechnung prüfen und anfechten
  • ✓ Mieterhöhung auf Rechtmäßigkeit prüfen
  • ✓ Kaution zurückfordern
  • ✓ Schutz vor Räumung

Viele Kündigungen und Mieterhöhungen scheitern an formalen Fehlern, die nur auffallen, wenn man täglich mit Mietrecht arbeitet. Ich prüfe genau das, bevor Sie reagieren.

Für Vermieter

  • ✓ Eigenbedarfskündigung rechtssicher durchsetzen
  • ✓ Kündigung wegen Zahlungsverzug
  • ✓ Mieterhöhung wirksam gestalten
  • ✓ Räumungsklage führen
  • ✓ Mietverträge prüfen und aufsetzen
  • ✓ Gewerbemietrecht

Eine unsauber formulierte Kündigung kostet Sie im Zweifel Monate. Ich achte auf die Details, die vor Gericht tatsächlich zählen.

Rechtliche Grundlagen im Mietrecht

Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt nach § 573 BGB ein berechtigtes Interesse voraus, der wichtigste Fall in der Praxis ist der Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund regelt § 543 BGB, bei Zahlungsverzug greift die Sonderregelung des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten.

Mängel an der Mietsache berechtigen nach § 536 BGB zur Minderung der Miete, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf, solange der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde. Bei den Betriebskosten regelt § 556 BGB die Abrechnung, die Zwölfmonatsfrist für Einwendungen ergibt sich aus § 556 Abs. 3 BGB. Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete richten sich nach § 558 BGB.

Die meisten Mietrechtsstreitigkeiten in Wermelskirchen werden vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verhandelt, das für den nördlichen Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig ist.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1

    Kündigung sofort schicken

    Kündigungsschreiben, Mietvertrag oder Abrechnung fotografieren und per E-Mail senden. Bei Fristsachen reagiere ich noch am selben Tag.

  2. 2

    Fristen sichern

    Ich prüfe zuerst alle laufenden Fristen, etwa für Widerspruch oder Betriebskosten-Einwendungen, und sichere Ihre Rechte.

  3. 3

    Formfehler prüfen

    Ich gehe Kündigung, Abrechnung oder Mieterhöhung auf formale und inhaltliche Fehler durch und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten.

  4. 4

    Vertretung

    Ich übernehme die komplette Kommunikation mit der Gegenseite und vertrete Sie vor Gericht, wenn es sein muss.

Häufige Fragen zum Mietrecht

Wie schnell muss ich auf eine Kündigung reagieren?

Sofort. Gegen eine ordentliche Kündigung können Sie unter Umständen Widerspruch einlegen, bei einer Räumungsklage laufen kurze gerichtliche Fristen. Je früher ich die Kündigung prüfe, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bestehen. Am besten noch am Tag der Kündigung Kontakt aufnehmen.

Wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen?

Das hängt vom Mangel ab: Bei Heizungsausfall im Winter sind deutlich höhere Quoten möglich als bei kleineren Beeinträchtigungen. Wichtig: Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden, und wer zu viel mindert, riskiert eine Kündigung wegen Zahlungsverzug. Ich berechne die vertretbare Quote für Ihren Fall.

Meine Betriebskostenabrechnung erscheint mir zu hoch. Was tun?

Abrechnungen sind häufig formell oder inhaltlich fehlerhaft: falscher Verteilerschlüssel, nicht umlagefähige Positionen, verspätete Abrechnung. Einwendungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden, das ergibt sich aus § 556 Abs. 3 BGB. Ich prüfe die Abrechnung und formuliere die Einwendungen.

Ich bin Vermieter. Wie setze ich eine Eigenbedarfskündigung durch?

Eigenbedarf muss konkret begründet und nachvollziehbar dargelegt werden, formale Fehler machen die Kündigung angreifbar. Ich formuliere die Kündigung rechtssicher, führe die Korrespondenz und vertrete Sie falls nötig im Räumungsprozess.

Ab wann gerät ein Mieter mit der Miete in Verzug?

Die Miete ist grundsätzlich zu Beginn des Monats fällig, ohne Mahnung reicht bereits der Ablauf des Fälligkeitstermins für Verzug. Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist möglich, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht. Wer als Mieter schnell reagiert und die Rückstände innerhalb der Schonfrist ausgleicht, kann eine solche Kündigung unter Umständen noch abwenden.

Wichtig: Im Mietrecht laufen viele Fristen ab dem Tag des Zugangs. Warten Sie nicht, bis nur noch wenige Tage bleiben. Handeln Sie lieber einen Tag zu früh als zu spät.

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